handlungsfähig

handlungsfähig
a
1) способный действовать
2) юр дееспособный

Универсальный немецко-русский словарь. 2014.

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  • handlungsfähig — hạnd|lungs|fä|hig 〈Adj.〉 Ggs handlungsunfähig 1. 〈allg.〉 fähig zu handeln, tätig zu werden, etwas zu unternehmen 2. 〈Rechtsw.〉 fähig, Rechte u. Pflichten durch eigene Handlungen zu erwerben od. wahrzunehmen * * * hạnd|lungs|fä|hig <Adj.> …   Universal-Lexikon

  • handlungsfähig — hạnd|lungs|fä|hig …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rechtsvertretung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. In der Rechtswissenschaft versteht man unter Vertretung bzw. Stellvertretung das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person …   Deutsch Wikipedia

  • Handlungsfähigkeit (Deutschland) — Im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht Deutschlands wird der Begriff Handlungsfähigkeit als Pendant zur Geschäftsfähigkeit im Zivilrecht benutzt (vgl. z. B. § 12 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes sowie der… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertretung (Deutschland) — In der Rechtswissenschaft versteht man unter Vertretung bzw. Stellvertretung das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (Vertreter bzw. Stellvertreter) für eine andere Person (Vertretener), welche die rechtlichen Folgen dieses Handelns treffen …   Deutsch Wikipedia

  • allgemeine Bildung: Pädagogen erneuern die Schule —   Schulische Einrichtungen, das heißt professionell betreute Formen des Lernens, sind so alt wie die menschlichen Hochkulturen, allgemeine Bildung dagegen ist ein sehr junges Phänomen. In Westeuropa seit dem frühen 17. Jahrhundert programmatisch… …   Universal-Lexikon

  • Amsterdamer Vertrag — Der Vertrag von Amsterdam wurde von den EU Staats und Regierungschefs am 16. und 17. Juni 1997 verabschiedet und am 2. Oktober 1997 unterzeichnet. Er trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Der Vertrag von Amsterdam verändert und ergänzt den Vertrag von… …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 115 h Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — In einer parlamentarischen Demokratie bezeichnet man als Misstrauensvotum einen mehrheitlichen Parlamentsbeschluss, der die Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister absetzt, wenn die Verfassung es entsprechend regelt. Ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 67 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — In einer parlamentarischen Demokratie bezeichnet man als Misstrauensvotum einen mehrheitlichen Parlamentsbeschluss, der die Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister absetzt, wenn die Verfassung es entsprechend regelt. Ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundestagsauflösung II — Vertrauensfrage II Verhandelt 9. August 2005 Verkündet 25. August 2005 Rubrum: Jelena Hoffmann, MdB und Werner Schulz, MdB gegen Bundespräsident …   Deutsch Wikipedia

  • Destruktives Misstrauensvotum — In einer parlamentarischen Demokratie bezeichnet man als Misstrauensvotum einen mehrheitlichen Parlamentsbeschluss, der die Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister absetzt, wenn die Verfassung es entsprechend regelt. Ein… …   Deutsch Wikipedia


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